Grundsätzlich unterscheidet man zwei Ausprägungsformen:
Die Anbieterauktion ist die klassische Form der Auktion, wobei die Rollen des
Verkäufers und die des Auktionators identische sind, was jedoch nicht heißt,
dass der Verkäufer auch Betreiber der Auktionsplattform ist.
Wesentliches Merkmal einer Anbieterauktion ist, dass ein Objekt oder eine Dienstleistung
und nicht das Recht zur Lieferung jenes/jener versteigert wird. Darüber
hinaus werden die Suchkosten auf potentielle Käufer verlagert.
Diese Form spielt sowohl im Consumer-to-Consumer als auch für den uns wesentlicheren
B2B-Bereich eine sehr große Rolle.
Je nachdem, ob die Versteigerung eher konsum- oder handelsorientiert ist, kann man Business-to-Consumer- (B2C) bzw. Consumer-to-Consumer- (C2C) von Business-to-Business-Versteigerungen (B2B) unterscheiden.
Vergleicht man nun die oben angesprochene Anbieterauktion mit der Nachfrageauktion,
so kann man letztere eher mit einer Ausschreibung als mit einem Verkaufsangebot
vergleichen.
Merkmal dieser Form ist, dass nicht ein Objekt oder eine Dienstleistung versteigert
wird, sondern das Recht zur Lieferung der ausgeschriebenen Leistung.
Der eigentliche Verkäufer erspart sich quasi Preisverhandlungen und Suchkosten,
da potentielle Lieferanten sich gegenseitig unterbieten.
Ansonsten unterscheiden sich diese beiden Formen der Auktionen nur unwesentlich,
da bei beiden die gleichen Möglichkeiten zur Gestaltung des Ablaufs und
der Preisfindung bestehen.
In der Auktionstheorie wird das Konzept der Nachfragerauktionen auch Reverse Auction genannt.