Welche Ausprägungsformen gibt es?

Grundsätzlich unterscheidet man zwei Ausprägungsformen:

Anbieterauktion

Die Anbieterauktion ist die klassische Form der Auktion, wobei die Rollen des Verkäufers und die des Auktionators identische sind, was jedoch nicht heißt, dass der Verkäufer auch Betreiber der Auktionsplattform ist.
Wesentliches Merkmal einer Anbieterauktion ist, dass ein Objekt oder eine Dienstleistung und nicht das Recht zur Lieferung jenes/jener versteigert wird. Darüber hinaus werden die Suchkosten auf potentielle Käufer verlagert.
Diese Form spielt sowohl im Consumer-to-Consumer als auch für den uns wesentlicheren B2B-Bereich eine sehr große Rolle.

Je nachdem, ob die Versteigerung eher konsum- oder handelsorientiert ist, kann man Business-to-Consumer- (B2C) bzw. Consumer-to-Consumer- (C2C) von Business-to-Business-Versteigerungen (B2B) unterscheiden.

Nachfragerauktion

Vergleicht man nun die oben angesprochene Anbieterauktion mit der Nachfrageauktion, so kann man letztere eher mit einer Ausschreibung als mit einem Verkaufsangebot vergleichen.
Merkmal dieser Form ist, dass nicht ein Objekt oder eine Dienstleistung versteigert wird, sondern das Recht zur Lieferung der ausgeschriebenen Leistung.
Der eigentliche Verkäufer erspart sich quasi Preisverhandlungen und Suchkosten, da potentielle Lieferanten sich gegenseitig unterbieten.
Ansonsten unterscheiden sich diese beiden Formen der Auktionen nur unwesentlich, da bei beiden die gleichen Möglichkeiten zur Gestaltung des Ablaufs und der Preisfindung bestehen.

In der Auktionstheorie wird das Konzept der Nachfragerauktionen auch Reverse Auction genannt.